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Zuverlässige Informationen sind unbedingt nötig für das Gelingen eines Unternehmens.
- Christoph Kolumbus -
Vorsicht:

Vorsicht: "Fußleistenpflicht" bei geschäftlichen E-Mails.


Der Deutsche Industrie und Handelskammertag (DIHK) warnt auf seiner Website vor Abmahnungen aufgrund unvollständiger Signaturen (fehlende Angaben zum Unternehmen) auf eMails.

Hintergrund ist das seit dem 1. Januar 2007 geltende Gesetz, welches für E-Mails, Faxe, Postkarten oder andere Schreiben, die Geschäftsbriefe ersetzen, neue Formvorschriften verlangt. Diese Neuregelung gilt jedoch nur für Unternehmen, die im Handels- oder Genossenschaftsregister eingetragen sind.

Zitat DIHK: "...Solche Schreiben, also beispielsweise Auftragsbestätigungen oder Angebote, müssen nun Angaben über die Rechtsform und den Sitz der Gesellschaft, das Registergericht und die Nummer, unter der die Gesellschaft in das Handelsregister eingetragen ist, enthalten...

...Das bedeutet: E-Mails, Faxe, etcetera, die nicht Geschäftsbriefe ersetzen, sondern etwa nur der internen Kommunikation dienen, unterliegen auch nach der neuen Gesetzeslage nicht der "Fußleistenpflicht".

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre IHK.

Quelle: DIHK


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