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- Christoph Kolumbus -
Registrierung der .eu Domainnamen beginnt am 7. Dezember 2005

Registrierung der .eu Domainnamen beginnt am 7. Dezember 2005


Ab 7. Dezember 2005 können Organisationen, Firmen und später auch Einzelpersonen aus verschiedenen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ihren eigenen Domänennamen mit .euErweiterung registrieren. Dies hat der Vorstand des .eu Domänenverwalters EURid beschlossen. Um ihre Domäne registrieren zu lassen, müssen Interessenten sich an eine zugelassene Registrierstelle wenden. Um eine gerechte und geordnete Abwicklung aller Anträge zu gewährleisten, hat EURid nach Rücksprache mit der Europäischen Kommission ein gestaffeltes Registrierungssystem unter der Bezeichnung "Sunrise" ausgearbeitet. EURid ist eine gemeinnützige europäische Organisation, gegründet durch die nationalen Domänenverwalter von Belgien, Italien und Schweden, mit Unterstützung der Verwalter von Tschechien und Slowenien. Von der Europäischen Kommission erhielt EURid den Auftrag, alle Domänennamen mit .euErweiterung zu verwalten. Selbstverständlich steht EURid nicht allein vor dieser Aufgabe: In den verschiedenen EULändern ist ein Netzwerk lokaler Registrierstellen für die Verarbeitung der Anfragen zuständig.

Damit Firmen und Organisationen ihre Domänennamen vor missbräuchlicher Registrierung von Cybersquattern (die Domänennamen klauen und dann für viel Geld an den Berechtigten verkaufen wollen) schützen können, wurde eine gestaffelte Registrierung (auch als "Sunrise" bezeichnet) ausgearbeitet. Im Rahmen dieser gestaffelten Registrierung werden Domänennamen erst jenen zur Verfügung gestellt, die frühere Rechte geltend machen und diese auch beweisen können.

- In Phase 1 (von Mittwoch 7. Dezember 2005 bis Montag 6. Februar 2006) können alle öffentlichen Einrichtungen und die Inhaber ingetragener Markennamen (trade marks) einen Antrag einreichen.

- In Phase 2 (7. Februar bis 6. April 2006) kommen auch die Ansprüche jener, die andere frühere Rechte geltend machen können, zum Zuge. Dabei kann es sich beispielsweise um einen Firmennamen oder einen Künstlernamen handeln.

- In Phase 3 (ab 7. April 2006) wird die Registrierung freigegeben, und es müssen keine Rechte mehr nachgewiesen werden, um einen bestimmten .euDomänennamen zu registrieren.

Es gilt zu wissen, dass in allen Phasen das Prinzip “Wer zuerst kommt, mahlt zuerst” gehandhabt wird. In Phase 1 und 2 (also in der Sunrise Periode) besteht ein gewisser Schutz. Dann muss man nämlich nachweisen, dass der Anspruch auf den Namen, der als .euDomänenname registriert werden soll, auch gerechtfertigt ist. Beanspruchen jedoch mehrere Organisationen denselben Namen, dann wird berücksichtigt, in welcher Reihenfolge die Anfrage eingegangen ist. Es kommt also darauf an, möglichst schnell zu sein.
Mehr Informationen über das Registrierungsverfahren finden Sie ab sofort auf der Website von EURid (www.eurid.eu) und bei verschiedenen zugelassenen lokalen Registrierstellen (“.euRegistrars” in der Fachsprache).
http://www.eurid.eu/de/index_html?set_language=de&cl=de

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